Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der OneDrop Solutions GmbH & Co. KG (im Folgenden ODS genannt) mit Geschäftssitz in Neutraubling und ihren Kunden. Sie sind Grundlage aller Vereinbarungen, Angebote, Lieferungen und Leistungen von ODS an ihre Kunden. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit dem Entgegennehmen der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

 

AGB des Kunden, die von den Vorliegenden von ODS abweichen oder ihnen entgegenstehen  gelten nicht, es sei denn, ODS hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

 

1.2 Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von ODS zwischen ihren Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter. Insbesondere gelten bei Domainregistrierungsverträgen die Bedingungen des jeweiligen Network Information Center (NIC). Des Weiteren gelten daneben Geschäftsbedingungen von Drittanbietern aus dem Ausland, soweit der Kunde ein Vertragsverhältnis mit einem solchen ausländischen Drittanbieter eingegangen ist.

 

1.3 Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann seinerseits nur in schriftlicher Form abbedungen werden.

 

2. Geltung ausländischen Rechts

2.1 Für den Fall, dass die Parteien einen Vertragsgegenstand vereinbaren, der einen Bezug zu einem Drittland aufweist, verpflichtet sich der Kunde, die anwendbaren rechtlichen Bestimmungen dieses Drittlandes ebenfalls zu beachten. Ein Bezug zu einem Drittland ist insbesondere dann gegeben, wenn sich beim Web Hosting der Server-Standort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet oder wenn der Kunde für seine Website eine Software einsetzt, für deren Lizenzierung er mit dem Lizenzgeber die Anwendbarkeit des Rechts eines Drittlandes vereinbart hat.

 

3. Zustandekommen von Verträgen

3.1 Der Vertrag kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner, durch erstmalige Leistungserbringung von ODS oder mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung von ODS als Annahme bei dem Kunden nach dessen schriftlicher Beauftragung  zustande. Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Inhalt zustande, welcher durch die Vertragsbestätigung von ODS einschließlich der darin aufgeführten Leistungsbeschreibungen bestimmt wird.

 

3.2 Vertreter sind nur zur Vermittlung von Aufträgen ermächtigt. Ihre Erklärungen, gleich in welcher Form sie abgegeben werden, sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

 

4. Vertragsdurchführung

4.1 Bei Hostingverträgen garantiert ODS eine Verfügbarkeit der Web-Server von 99% pro Jahr, es sei denn, ODS  und der Kunde haben einer anderen Regelung zur Verfügbarkeit ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Monatlich kann 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten aufgewendet werden. Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einflussbereich von ODS entziehen, wie Störungen der Internetinfrastruktur durch nationale und internationale Netzwerkbetreiber oder solche, die durch Kundenfehler hervorgerufen wurden, ist eine Haftung von ODS ausgeschlossen.

 

4.2 Soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich anders vereinbart, ist ODS  berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen . Bei der Auswahl der Unterauftragnehmer verpflichtet sich ODS größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.

 

5. Vertragslaufzeit bei Hostingverträgen und ordentliche Kündigung

5.1 Hosting Verträge haben, wenn nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der vertraglichen Leistung. Zum Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Vertragsende von beiden Parteien schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um drei weitere Monate, wenn nicht der Kunde oder ODS den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Vertragsende gekündigt hat. Ordentliche Kündigungen berühren den Domainregistrierungsvertrag nicht.

 

6. Außerordentliche Kündigung

6.1 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

 

i. die andere Partei  insolvent wird, oder der Kunde gegen die unter Ziffer 15 genannte Pflicht verstößt

 

ii.der Kunde die in Ziffer 8.1 bis 8.5 genannten Pflichten schuldhaft verletzt, oder

 

iii. der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung in Verzug gekommen ist.

 

6.2. Außerordentliche Kündigungen berühren den Domainregistrierungsvertrag nicht.

 

7. Vertragliche Hauptpflichten bei Hostingverträgen
und Folgen der Verletzung einer Hauptpflicht

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, keine politisch extremistischen, religiös fanatischen sowie Inhalte, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Einklang stehen, bereitzustellen.

 

7.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die straf- und nebenstrafrechtlichen Bestimmungen sowie urheber-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Regelungen und die Einhaltung privatrechtlicher Vorschriften zu beachten.

 

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, keine kinder- oder gewaltpornografischen Inhalte bereitzustellen.

 

7.4 Bei Vertragsgegenständen, die einer Beschränkung hinsichtlich des Datentransfer- und Speicherplatzvolumens unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, bei Überschreitung des Volumens die entstandenen Kosten nach entsprechender Rechnungsstellung zu zahlen.

 

7.5 Der Kunde erhält für den Zugang zu seinem Datenmaterial eine Nutzerkennung und ein Passwort. Der Kunde soll das ihm zugegangene Passwort sofort ändern, um die Sicherheit seiner Daten zu gewährleisten. Ferner ist der Kunde verpflichtet, die Zugangsdaten, bestehend aus Nutzerkennung und Passwort, stets vertraulich zu behandeln.

 

7.6 Verstößt der Kunde gegen eine unter Ziffer 8.1 bis 8.5 genannte Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des ODS entstandenen Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von ODS von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Hierzu gehören auch Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung. Sonstige Rechte von ODS, insbesondere zu der Sperrung der Inhalte und zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

 

8. Preisanpassungen

8.1 ODS ist berechtigt, die vereinbarten Preise oder Vergütungen entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung in dem jeweiligen Leistungsbereich anzupassen. Preiserhöhungen sind spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten der Erhöhung schriftlich anzukündigen. Haben diese Änderungen wesentlichen Einfluss auf die Kalkulation des Kunden, steht diesem ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, das er spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung geltend zu machen hat.

 

9. Vergütung, Zahlungsbedingungen

9.1 Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wird, werden Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen zusätzlich dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

9.2 Falls nichts anderes vereinbart ist, besteht eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach dem Rechnungsstellungsdatum.

 

9.3 Versandkosten sind nicht enthalten und werden extra berechnet.

 

9.4 Bei Angebotserstellung nicht absehbare Mehrarbeit durch fehlerhafte Angaben oder aufgrund überdurchschnittlich vieler Änderungswünsche wird nach Stundensatz berechnet.

 

9.5 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von ODS hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

 

Bei neuen Verbindungen kann eine Voraus- oder Abschlagszahlung bis zu 50% verlangt werden. Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat in Euro, ohne Abzug, auf eines der Konten von ODS zu erfolgen.

 

9.6 Im Falle des Zahlungsverzugs oder wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage steht, ist ODS berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen, gleichgültig, welches Zahlungsziel hierfür vereinbart war.

 

9.7 Wechsel und Schecks werden unter üblichen Vorbehalten angenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Etwaige Einziehungs- und Nebenkosten trägt der Käufer.

 

9.8 Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von vier Wochen nach deren Zugang gegenüber ODS schriftlich geltend zu machen. Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten Frist widerspricht. ODS verpflichtet sich, gegenüber Verbrauchern auf diese Folge bei Beginn der oben genannten Frist hinzuweisen.

 

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

10.1 Der Kunde erkennt an, dass ODS für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der ihr obliegenden Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Der Kunde verpflichtet sich daher, sämtliche in seiner Sphäre für eine sachgerechte Leistungsdurchführung von ODS erforderlichen Beistellungen, Informationen und Infrastrukturleistungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, welche dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, gehen zu Lasten des Kunden.

 

Ausführungsfristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum der Verzögerung. Durch die Verzögerung entstehende Mehrkosten kann ODS dem Kunden nach entsprechender Mahnung nach aktueller Preisliste von ODS in Rechnung stellen. Darüber hinaus kann ODS vom Kunden unter angemessener Fristsetzung die Abgabe erforderlicher Erklärungen oder die Vornahme von erforderlichen Entscheidungen und Handlungen verlangen. Wird die jeweilige Mitwirkungshandlung innerhalb dieser Frist nicht nachgeholt, ist ODS zur Kündigung des betroffenen Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Sonstige Rechte von ODS bleiben unberührt.

 

10.2 Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten insbesondere verpflichtet

 

i. einen kompetenten und mit umfassender Verhandlungs- und Abschlussvollmacht ausgestatteten Ansprechpartner zu benennen, der für die Einhaltung der Mitwirkungspflichten Sorge trägt;

 

ii. seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit den von ODS beauftragten Mitarbeitern anzuhalten;

 

iii. den für die Durchführung der Leistungen von ODS beauftragten Mitarbeitern im Falle der Vorortleistung Zugang zu den für die Leistungserbringung erforderlichen Einrichtungen zu gewähren;

 

iv. seine persönlichen Kundenkennwörter, Login-Kennungen und Passwörter, soweit einschlägig, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern oder von ODS ändern zu lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis

 

erlangt haben;

 

v. alle ihm bekannt werdenden Umstände, die die Erbringung von Leistungen durch ODS beeinträchtigen können, ODS unverzüglich mitzuteilen,

 

vi. ODS jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Telefonnummer,  seiner E-Mail Adresse, seines Kontos, seiner Bankverbindung oder ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

10.3 Soweit der Kunde mit ODS bestimmte Bereitstellungstermine oder Verfügbarkeiten vereinbart hat, gelten diese nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller relevanten Vorleistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden.

 

11. Prüfung und Abnahme

11.1 Der Kunde wird, sobald ODS die Fertigstellung der Leistung mitgeteilt hat, die erbrachten Leistungen unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit überprüfen. Stellt der Kunde bei seiner Überprüfung die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung fest, hat er unverzüglich gegenüber ODS schriftlich  die Abnahme zu erklären. Stellt der Kunde bei seiner Überprüfung Abweichungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsinhalt fest, teilt er dies ODS unverzüglich schriftlich mit. Die Mitteilung muss eine hinreichend konkrete Beschreibung der festgestellten Abweichung enthalten, um ODS die Identifizierung und Beseitigung der Abweichung zu ermöglichen. Die Beseitigung von Abweichungen setzt voraus, dass die festgestellte Abweichung von ODS reproduziert werden kann.

 

11.2 Wesentliche Abweichungen von dem vereinbarten Leistungsinhalt werden von ODS baldmöglichst beseitigt und dem Kunden anschließend zur Abnahme vorgelegt; die erneute Abnahmeprüfung beschränkt sich auf die Feststellung der Beseitigung der Abweichung. Nicht wesentliche Abweichungen werden vom Kunden schriftlich in der Abnahmeerklärung als Mangel festgehalten und von ODS im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Mängelbeseitigung beseitigt.

 

11.3 Erfolgt keine Abnahme, so kann ODS dem Kunden schriftlich eine Frist von 14 Tagen zur Erklärung der Abnahme setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, soweit der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die von ihm festgestellte, wesentliche Mängel schriftlich spezifiziert. Darüber hinaus gilt die Abnahme stets als erfolgt, sobald der Kunde die gelieferte Leistung vorbehaltlos nutzt. ODS verpflichtet sich, gegenüber Verbrauchern auf diese Folge bei Beginn der oben genannten Frist hinzuweisen.

 

12. Termine für Leistungserbringung

12.1 Alle Aufträge werden schnellstmöglich durchgeführt. Alle für Lieferung- und Leistungserbringung angegebenen Termine gelten als unverbindliche Zielvorgaben, solange sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet werden. ODS wird dem Kunden rechtzeitig unter Angabe von Gründen über eine Überschreitung von Zielvorgaben informieren.  Erfolgt die Erfüllung eines Auftrags nicht zu dem vereinbarten Termin, so kann uns der Auftraggeber nach Ablauf von zwei Monaten eine Nachfrist von 4 Wochen setzen.

 

12.2 Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden verlängert sich die Lieferzeit bzw. Leistungszeitpunkt  entsprechend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen etwaiger Verzögerungsschäden sind ausgeschlossen, soweit uns für die eintretende Verzögerung nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

 

12.3 ODS ist zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt. Der Käufer hat hierfür den anteiligen Kaufpreis zu bezahlen, auch wenn für den gesamten Auftragsumfang nur ein Gesamtpreis angegeben wurde.

 

12.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören auch nachträglich eingetretener Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.), auch wenn sie bei unseren Vor- oder Unterlieferanten eintreten -, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten. Die bezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden in wichtigen Fällen baldmöglichst mitteilen.

 

Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Kunde nach Setzung einer Nachfrist von einem Monat berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

 

13. Eigentumsvorbehalt

13.1 Das Eigentumsrecht an der gelieferten Sache bleibt ODS bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung vorbehalten.

13.2 Der Auftraggeber erwirbt erst mit der vollständigen Zahlung das einfache, räumlich und zeitlich unbegrenzte urheberrechtliche Nutzungsrecht an allen von ODS im Rahmen dieses Vertrages gefertigten Werken. ODS hat jedoch jederzeit das Recht, auf allen Vervielfältigungen und Veröffentlichungen von Werken als Urheberin mit ihrem Namen genannt zu werden.

13.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.

 

14. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

14.1 Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch ODS auf einen Dritten übertragen.

14.2 Gegen die Ansprüche von ODS kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie diejenigen, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegen gehalten wird.

 

15. Gewährleistung / Rechte des Kunden

15.1 Für Mängel haftet ODS  wie folgt:

Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf  Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel  jeder Art hat er innerhalb von einer Woche unter Erläuterung der Qualitätsmängel durch schriftliche Anzeige an ODS zu rügen.  Danach  gilt das Werk als mangelfrei angenommen. ODS verpflichtet sich bei Verbrauchern auf diese Folge gesondert hinzuweisen. Bei Feststellung von Mängeln behält sich die Auftragnehmerin das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf eine Beseitigung von in dem Liefergegenstand enthaltenen Mängeln.

Beseitigt ODS die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Beseitigung ab oder ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, so bleiben dem Auftraggeber das Recht auf Selbstvornahme, Minderung oder Rücktritt. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn die Mängel nach dem zweiten Nachbesserungsversuch noch nicht beseitigt sind. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt ODS insoweit, als sich die Beanstandung als berechtigt heraus stellt, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes.

Ansprüche des Auftraggebers gegen ODS wegen Mängeln des Liefergegenstandes verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit Abnahme des Liefergegenstandes.

Mängel des Liefergegenstandes, die auf fehlerhafte oder unvollständige Vorgaben/Angaben des Kunden zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von ODS.

15.2 Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung. Bei der Erstellung von Individualaufträgen beginnt die Gewährleistung mit der Abnahme. Werden Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite an der Dienstleistung vorgenommen, kann dies zum Erlöschen der Gewährleistungsrechte führen.

Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft ODS keine Gewährleistungspflicht.

15.3 ODS verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln.

Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware oder Dienstleistung für die vom Käufer vorgesehenen Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Eigenschaft wurde von uns schriftlich zugesichert. Die Zusendung von Mustern ist keine Zusicherung einer besonderen Eigenschaft.

15.4 Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.

 

16. Recht von ODS auf Rücktritt

16.1 Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnittes 13.4 dieser Bedingungen und für den Fall sich nachträglich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Beabsichtigen wir, vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, werden wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitteilen, auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.

 

17. Haftung

17.1 Die Auftragnehmerin haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, falls sie eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die Verletzung einer Kardinalpflicht durch ODS nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den Auftragswert begrenzt. Dieser Haftungsausschluss bzw. diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden eines Verbrauchers aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

ODS verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze der Branche durchzuführen. Sie wird den Auftraggeber rechtzeitig auf erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.

 

18. Schlussbestimmungen

18.1 ODS ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten AGBs nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so entfalten die neuen AGB entsprechend der Ankündigung auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse Wirksamkeit. Widerspricht der Kunde innerhalb der gesetzten Frist, so ist ODS berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen gelten sollen.

18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist für beide Seiten Regensburg, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

18.3 Leistungsort aller  Lieferungen und Leistungen ist Neutraubling.

18.4 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Bedingungen und/oder eventuell ergänzender Vertragsvereinbarungen unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

 

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.